Digitaler Nachlass

Alle im Zusammenhang mit dem Internet und den sozialen Netzwerken übermittelten und gespeicherten Daten verbleiben auch nach dem Tod eines Kunden oder Users beim jeweiligen Anbieter. Deshalb ist es für jeden Verbraucher ratsam, auch seine gern als „Gold des 21. Jahrhunderts“ bezeichneten Daten im Blick zu haben, wenn es um Regelungen nach dem Ableben geht. Ganz konkret kann zum Beispiel in einer Verfügung zum digitalen Nachlass festgelegt werden, ob in einem sozialen Netzwerk ein Gedenkstatus eingerichtet werden oder das Profil gelöscht werden soll.Sinnvoll ist es, eine Person des Vertrauens mit allen Aufgaben rund ums digitale Erbe zu betrauen. Dabei bewährt sich insbesondere eine Liste mit allen Benutzerkonten und Passwörtern, die an einem sicheren Ort hinterlegt werden sollte. Auch sollte der Verbraucher genau festlegen, was mit seinen einzelnen Konten passieren soll. Wie gewünscht handeln kann die ausgewählte Person nur, wenn die Vollmacht „über den Tod hinaus“ gilt.

Die Verbraucherzentrale gibt die folgenden Tipps , alles Wesentliche zu bedenken und zu regeln:

  • Kümmern Sie sich schon zu Lebzeiten um Ihren digitalen Nachlass!
  • Fertigen Sie eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten an!
  • Speichern Sie die Übersicht am besten auf einem verschlüsselten oder zumindest mit einem Kennwort geschützten USB-Stick, den Sie an einem sicheren Ort deponieren, beispielsweise in einem Tresor oder einem Bankschließfach!
  • Bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem digitalen Nachlassverwalter! Legen Sie in einer Vollmacht für diese Person fest, dass sie sich um Ihr digitales Erbe kümmern soll!
  • Regeln Sie in der Vollmacht detailliert, wie mit Ihrem digitalen Nachlass umgegangen werden soll: welche Daten gelöscht werden sollen, wie die Vertrauensperson mit Ihrem Account in einem sozialen Netzwerk umgehen und was mit im Netz vorhandenen Fotos passieren soll!
  • Bestimmen Sie ebenfalls, was mit Ihren Endgeräten (Computer, Smartphone, Tablet) und den dort gespeicherten Daten geschehen soll!
  • Die Vollmacht müssen Sie handschriftlich verfassen, mit einem Datum versehen und unterschreiben. Unabdingbar ist außerdem, dass sie „über den Tod hinaus“ gilt.
  • Übergeben Sie die Vollmacht an Ihre Vertrauensperson und informieren Sie Ihre Angehörigen darüber, dass Sie Ihren digitalen Nachlass auf diese Weise geregelt haben!
  • Teilen Sie Ihrer Vertrauensperson ebenfalls mit, wo Sie die Zugangsdaten zu Ihren Accounts findet, wo Sie zum Beispiel den USB-Stick deponiert haben!
  • Denken Sie daran, die Auflistung Ihrer Accounts immer aktuell zu halten! Ergänzen Sie die Auflistung um neue Accounts, löschen Sie die Daten in der Übersicht, wenn Sie sich bei einem Account abgemeldet haben!

Ein Musterformular der Verbraucherzentrale finden sie hier:  Vollmacht für den digitalen Nachlass